NÖ Tagesbetreuungsförderung

Auf Antrag gewährt das Land NÖ einen Zuschuss von bis zu 75% der monatlichen Elternbeiträge, wenn gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Ausführliche Information und das Antragsformular im folgenden Download:

NÖ Kinderbetreuungsförderung.pdf
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Info an Eltern.pdf
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Blau-gelbes Schulstartgeld

Liebe Eltern,


Bis 02.02.2024 kann das blau-gelbe Schulstartgeld beantragt werden.
Im Link die Information der NÖ Landesregierung.
Das blau-gelbe Schulstartgeld 2023 wird explizit für den Besuch einer Primar- oder Sekundarschule und für Lehrlingsausbildung gewährt und kann unabhängig vom Schulstartgeld des Bundes, welches automatisch mit der Familienbeihilfe im August 2023 ausbezahlt wird, beantragt werden.

Unter folgendem Link kann man den Antrag stellen: Schulstartgeld

Es kann in den ersten Tagen ev. zu Wartezeiten bei der Antragstellung kommen.

Familienbonus Plus

Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast von Eltern direkt reduziert und ab dem Jahr 2019 den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten ersetzt.

 

Eltern können den Familienbonus Plus ab dem Monat, in dem das Kind auf die Welt kommt, beantragen.

 

Weitere Informationen: Bundesministerium für Finanzen

AMS Kinderbetreuungsbeihilfe

Die AMS Kinderbetreuungs-Beihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz in Kindergruppen, Kindergärten, Horten bzw. Tagesmütter*väter.

 

Die Förderung kann direkt beim AMS bzw. über das eAMS-Konto beantragt werden. Genaue Informationen finden Sie auf der AMS Homepage.

 

Das Antragsformular "Bestätigung Betreuungsentgelt" bzw. das Formular für die Bestätigung der Betreuungszeit im Anschluss an den Förderzeitraum können Sie gerne in der Gruppe Ihres Kindes abgeben oder an das Büro senden. Wir bestätigen die monatlichen Betreuungs- und Verpflegungskosten bzw. im Anschluss an den Förderzeitraum die tatsächlichen Betreuungszeiten.

NÖ Kleinkinder- u. Kinderbetreuungsförderung für Eltern von Kindern in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen

Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung betreuen lassen können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.

 

Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Genauere Informationen über die Förderrichtlinien und Antrag auf der Homepage des Landes NÖ.

Förderung verpflichtendes Kindergartenjahr bzw. Jahr vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr

Absolviert ein Kind bei uns das verpflichtende Kindergartenjahr wird von uns eine Förderung für die Elternbeiträge beim Land NÖ beantragt. Nachdem wir den Förderbescheid vom Land NÖ erhalten wird die Förderung monatlich in Abzug gebracht.

 

Derzeit, Stand 2022/23, verringern sich die Betreuungskosten von September bis August um den geförderten Betrag von € 130,-. Bitte beachten: diese Förderung ersetzt die NÖ Tagesbetreuungsförderung, sollten Sie diese beantragt haben.

 

Informationen zum verpflichtenden Kindergartenjahr

Zuschuss durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser ist bis zu einer Höhe von € 1.000,- pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Zu diesem Zweck muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung abgeben.

 

Der Zuschuss wird direkt an uns als Betreuungseinrichtung ausbezahlt (Ihre Firma erhält von uns eine Rechnung über den Zuschussbetrag ausgestellt) oder er darf den Eltern in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer Kinderbetreuungseinrichtung gewährt werden.

 

Informationen unter Zuschuss zur Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber

Formular

Netzwerk Familie - Frühe Hilfe

Liebe Eltern, zur Info:

 

wir haben mit Firma Edenred und Firma Sodexo eine Akzeptanzpartnerschaft. Wenn Sie von Ihrem Dienstgeber Gutscheine für die Kinderbetreuung erhalten, können Sie diese gerne bei uns einlösen.

 

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern*Innen pro Kind bis zu einem Alter von 10 Jahren jährlich einen Zuschuss von € 1.000,- für die Kinderbetreuung geben. Diese sind steuerfrei, Lohnsteuer u. Sozialversicherungsbeiträge bzw. ohne Lohnnebenkosten und können direkt an uns bezahlt werden oder können in den Firmen anhand von Gutscheinen an die Mitarbeiter*Innen ausgegeben werden.

 

Bei Fragen, bitte melden Sie sich bei uns im Büro.

Blau-gelbes Schulstartgeld
Infos unter Förderungen