NÖ Tagesbetreuungsförderung

Auf Antrag gewährt das Land NÖ einen Zuschuss von bis zu 75% der monatlichen Elternbeiträge, wenn gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Ausführliche Information und das Antragsformular im folgenden Download:

NÖ Kinderbetreuungsförderung.pdf
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Info an Eltern.pdf
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Familienbonus Plus

Die Absetzbarkeit der Kosten der Kinderbetreuung für Kinder bis 10 Jahren endet mit

Ende Dezember 2018!

 

Warum entfallen der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit

der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr?

Die Bundesregierung hat sich auch zum Ziel gesetzt, das Steuersystem zu vereinfachen

und transparenter zu gestalten. Im Sinne dieses Ansatzes entfallen der Kinderfreibetrag

und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr,

die besonders bürokratisch aufwändig für den Bürger war. Der Familienbonus Plus hat

aber die 5-fache Wirkung der beiden wegfallenden Maßnahmen.)

 

Familienbonus Plus Formulare bei ihrem Dienstgeber abgeben. Der Bonus kann von einem

Elternteil für die monatliche Gehaltsabrechnung beantragt werden oder im Folgejahr

über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.

 

TIPP: um den Familienbonus optimal auszuschöpfen, soll der Partner mit der höheren

Arbeitsstundenanzahl bzw. dem höheren Einkommen den Bonus beantragen!

 

Familienbonus Plus - Informationen

Ab 2019 werden Menschen entlastet, die arbeiten und Kinder haben. Rund 950.000 Familien

und etwa 1,6 Mio. Kinder werden von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Mrd. Euro befreit – der

Familienbonus Plus ist somit für Familien die bisher größte Entlastungsmaßnahme. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird Ihre Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen.

Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.

 

Um Ihren Familienbonus Plus geltend zu machen, brauchen Sie das Formular E 30. Füllen Sie dieses bitte rechtzeitig aus und geben es bei Ihrem Arbeitgeber ab.
Sie können das E 30 entweder gleich direkt auf Ihrem Computer ausfüllen oder ausdrucken und händisch vervollständigen. Wichtig ist, dass Sie das fertige Formular unterschrieben Ihrem Arbeitgeber übermitteln.

AMS Kinderbetreuungsbeihilfe

Die AMS Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Diese kann gewährt werden, wenn sie einen Kinderbetreuungsplatz benötigen, um eine Arbeit aufzunehmen, um ihre Beschäftigung beizubehalten oder eine Aus- und Weiterbildung machen zu können. Gefördert werden die Betreuungs- und Verpflegungskosten. Das Familieneinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Bitte wenden sie sich an ihren AMS Betreuer.

 

Sie können das Formular "Bestätigung Betreuungsentgelt" in der Gruppe abgeben und wir bestätigen ihnen die monatlichen Betreuungs- und Verpflegungskosten.

 

www.bmf.gv.at/Kinderfreibetrag

Kinderbetreuungszuschuss

Zuschuss für Kinder 2,5 - 3 Jahren, die keinen KIGA Platz bekommen haben

      (unter Berücksichtigung des Familieneinkommens)
Kinderbetreuungszuschuss.pdf
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Förderung verpflichtendes Kindergartenjahr bzw. Jahr vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr

Im Jahr vor dem Schuleintritt und dem Jahr davor gibt es vom Bund für Kinder von privaten Tagesbetreuungseinrichtungen eine Förderung. Das Förderansuchen wird von der Kindergruppe beim Land NÖ eingebracht und nach Erhalt des Bescheides der Landesregierung direkt von den Elternbeiträgen in Abzug gebracht. Die Betreuungskosten verringern sich von September bis August um den geförderten Betrag (zur Zeit monatlich € 100,-).

 

Diese Förderung ersetzt die NÖ Tagesbetreuungsförderung.

Foerderrichtlinie.pdf
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Zuschuss durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser ist bis zu einer Höhe von € 1.000,- pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Zu diesem Zweck muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung abgeben (Formular L35).

 

Der Zuschuss wird direkt an uns als Betreuungseinrichtung ausbezahlt (Ihre Firma erhält von uns eine Rechnung über den Zuschussbetrag ausgestellt) oder der Zuschuss darf den Eltern in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung gewährt werden.

 

Link

Familienbonus Formular E30.pdf
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Hier noch die allgemeine Fragenseite vom Bundesministerium für Finanzen:

https://www.bmf.gv.at/aktuelles/familienbonus-plus-faq.html:

Netzwerk Familie - Frühe Hilfe

Liebe Eltern, zur Info:

 

wir haben mit Firma Edenred und Firma Sodexo eine Akzeptanzpartnerschaft.
Wenn Sie von Ihrem Dienstgeber Gutscheine für die Kinderbetreuung erhalten, können Sie diese gerne bei uns einlösen.

 

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern*Innen pro Kind bis zu einem Alter von 10 Jahren jährlich einen Zuschuss von € 1.000,- für die Kinderbetreuung geben. Diese sind steuerfrei, Lohnsteuer u. Sozialversicherungsbeiträge bzw. ohne Lohnnebenkosten und können direkt an uns bezahlt werden oder können in den Firmen anhand von Gutscheinen an die Mitarbeiter*Innen ausgegeben werden.

 

Bei Fragen, bitte melden Sie sich.